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Aktuelle Corona-Infos

Für einen sicheren Betrieb im Edelweiss-Center haben wir die wichtigsten Spielregeln (inklusive der Verschärfungen ab 19. November 2021) für dich zusammengefasst.

- Beim Betreten des Edelweiss-Centers bist du ab 16 Jahren nachweislich GEIMPFT oder GENESEN (2-G Regel*).

- Und trägst abgesehen von der Sportausübung eine FFP2-Maske.

- Wir empfehlen einen Abstand von 1 Meter zu anderen Personen.

- Halte dich an die allgemeingültigen Hygieneregeln.

- Bitte wasche/desinfiziere dir regelmäßig die Hände.

- Bitte zahle möglichst bargeldlos.

- Falls du Krankheitssymptome verspürst, bleibe bitte unbedingt zuhause.


Ninja-Pass und Zutrittsregelungen für Kinder und Jugendliche

- Die Testpflicht ab 6 Jahre bleibt bestehen.

- Für Kinder im Alter von 6 bis 11 Jahren gilt 3G mit erweiterten Testgültigkeiten: 48 Stunden beim Antigen-Schnelltest und 72 Stunden beim PCR-Test. In dieser Altersgruppe gilt auch ein vollständig ausgefüllter Ninja-Pass als Eintrittsberechtigung bis zum jeweiligen Ende der Woche.

- Für Kinder und Jugendliche im Alter von 12 bis 15 Jahren gilt der Ninja-Pass nicht als Eintrittstest. In Wien gilt für sie 2,5G und jeder Schultest einzeln für sich.


Wir freuen uns auf deinen Besuch.

Dein Team Edelweiss
 

*2-G Regel:
 

Genesen:

• Ein Genesungszertifikat gilt 180 Tage. 

• Eine ärztliche Bestätigung ist für 180 Tage nach einer abgelaufenen Infektion mit SARS-CoV-2 gültig. Diese muss molekularbiologisch (z.B. PCR-Test) nachgewiesen worden sein.

• Ein behördlicher Absonderungsbescheid ist ebenfalls für 180 Tage gültig.


Geimpft:

Als Impfnachweis gelten das EU-konforme Impfzertifikat, der gelbe Impfpass, ein Impf-Kärtchen sowie ein Ausdruck bzw. ein PDF (z.B. am Handy) der Daten aus dem e-Impfpass.

• Immunisierung durch zwei Teilimpfungen:

− Nach Erhalt der Zweitimpfung beträgt die Gültigkeitsdauer des Impfnachweises 360 Tage und es müssen mindestens 14 Tage zwischen den beiden Impfungen verstrichen sein.

− Ab 6. Dezember beträgt die Gültigkeit dieses Impfnachweise 270 Tage.  

 • Immunisierung durch eine Impfung:

− Ab dem 22. Tag nach der Impfung mit einem von der EMA zugelassenen Impfstoff gegen SARS-CoV-2 mit nur einer Dosis gilt der Impfnachweis für 270 Tage. 

• Achtung: Impfnachweise über eine Dosis mit Janssen verlieren mit 3. Jänner 2022 ihre Gültigkeit. Daher bedarf es frühestens 14 Tage nach der 1. Dosis eine 2. Dosis, um weiterhin einen gültigen Impfnachweis zu erhalten.

• Immunisierung durch Impfung von Genesenen:

− Sofern mindestens 21 Tage vor der Impfung ein positiver molekularbiologischer Test auf SARS-CoV-2 vorlag oder zum Zeitpunkt der Impfung bereits ein Nachweis auf neutralisierende Antikörper vorliegt, gilt der Impfnachweis bereits ab dem Zeitpunkt der Erstimpfung mit einem von der EMA zugelassenen Impfstoff gegen SARS-CoV-2 für 360 Tage.

− Ab 6. Dezember beträgt die Gültigkeit dieses Impfnachweises 270 Tage.

• Weitere Impfungen („3. Dosis"): 

− Nach Erhalt einer weiteren Impfung beträgt die Gültigkeitsdauer des Impfnachweises erneut 360 Tage. Zwischen dieser Impfung und einer Immunisierung bei der nur eine Impfung vorgesehen ist, müssen mindestens 14 Tage liegen. Bei allen anderen Impfschemata müssen mindestens 120 Tage vergangen sein.

− Ab 6. Dezember beträgt die Gültigkeit dieses Impfnachweises 270 Tage.