Als Mitglied des Alpenvereins Edelweiss bist du weltweit versichert, nächtigst billiger in über 500 Schutzhütten und hilfst mit, die Alpen zu schützen.
Bitte füll das Beitrittsformular aus. Wir senden dir dann deinen Mitgliedsausweis per Post zu.
Ab dem Stichtag 01.09.2023 kannst du die Alpenvereins-Mitgliedschaft für den Rest des Jahres kostenlos in Anspruch nehmen, wenn der Beitritt ab dem 01. 09., 00:00 erfolgt und der Mitgliedsbeitrag für 2024 gleich bezahlt wird.
Kategorien | Altersgruppe | Beitrag |
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Standard-Mitgliedschaft | 28 bis 64 Jahre | € 76,- |
Familienmitgliedschaft: | ||
Eltern + Kinder | Kinder bis 18 (27) Jahre gratis. | € 136,- |
Alleinerzieher*in + Kinder | Kinder bis 18 (27) Jahre gratis. | € 76,- |
ermäßigte Beiträge: | ||
Ehepartner*in/Lebenspartner*in | 28 bis 64 Jahre | € 60,- |
Junioren/Studenten | bis 27 Jahre | € 60,- |
Senioren | ab 65 Jahre | € 60,- |
Kinder und Jugendliche | bis 18 Jahre | € 30,- |
Gastmitglied | € 25,- | |
Menschen mit Beeinträchtigung (ab 50 %) | € 30,- |
Versicherung
Die Versicherung gilt ab dem Folgetag der Einzahlung des Mitgliedsbeitrags.
Dauer der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft wird für unbestimmte Dauer abgeschlossen. Für jedes Kalenderjahr wird ein neuer Beitrag vorgeschrieben.
Eine schriftliche Kündigung der Mitgliedschaft für das Folgejahr ist bis zum 31.10. erforderlich.
Eine Nichteinzahlung des Beitrages gilt nicht als Kündigung.
Voraussetzung für Gastmitgliedschaft:
Du bist bereits Vollmitglied bei einem anderen Zweigverein des Alpenvereins.
Für Auslandsmitglieder werden aufgrund des höheren Bearbeitungsaufwandes Zuschläge verrechnet.
Beitragsfreie Mitgliedschaft:
Unter folgenden Voraussetzungen kannst du beitragsfreies Mitglied werden:
Für Kinder und Jugendliche in Ausbildung (Lehrlinge, Zivil- und Präsenzdienende, Studierende) ist die Mitgliedschaft mit vollem Versicherungsschutz bis 27 Jahre kostenlos, wenn beide Elternteile Alpenvereinsmitglieder sind. Dies gilt auch für Kinder von Alleinerzieher*innen.
Voraussetzung ist, dass alle Familienmitglieder dem selben Zweigverein angehören. Die Beitragsfreiheit ist dann nicht mehr gegeben, wenn ein beitragsfreies Mitglied (Junioren/Studenten) eine Ehe oder Lebensgemeinschaft eingeht. Für Jugendliche ab dem 19. Lebensjahr muss ein Ausbildungsnachweis an den Zweigverein übermittelt werden, damit die Beitragsfreiheit gegeben ist.