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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Damit du beim Bouldern und Trainieren in unserer Anlage auf der sicheren Seite bist, gibt es Regeln, die für alle Benutzer*innen gelten. Es ist wichtig, vor allem wenn du neu bist, dass du dich damit vertraut machst. Bitte beachte, dass du vor dem Eintritt unsere AGB akzeptieren und eine Registrierung durchführen musst.

1. Allgemeines

Anlagenbetreiber des Edelweiss-Centers ist der Alpenverein Edelweiss – Zweig des Österreichischen Alpenverein.

ZVR‐Zahl: 689913046

Beim Kauf einer Eintrittskarte kommt es automatisch zum Vertragsabschluss mit dem Anlagenbetreiber und somit zum Inkrafttreten der AGB in der Anlage, welche einzuhalten sind.

Anweisungen des Hallenpersonals ist Folge zu leisten. Bei schwerwiegenden Verstößen (z.B. die Missachtung der Verhaltensregeln, die Gefährdung anderer Hallenbenutzer*innen oder des Hallenpersonals) gegen unsere Bestimmungen oder bei Gefahr für einen sicheren Betrieb ist das Hallenpersonal befugt, Personen ohne Erstattung des Eintrittspreises der Halle zu verweisen.

Änderungen der AGB werden auf unserer Homepage www.edelweiss-center.at veröffentlicht.

Aus Sicherheitsgründen läuft im gesamten Kletter- und Fitnessbereich eine behördlich genehmigte Videoaufzeichnung.

Kontakt Edelweiss‐Center

Walfischgasse 12
1010 Wien

Erreichbarkeit 
Station Karlsplatz:   U1, U2, U4, Badner Bahn
Station Oper:  Linie 1, 2, 62, D
Station Schwarzenbergplatz:  Linie 2, D, 71 
Station Walfischgasse:  Bus 2A

So findest du uns

2. Benutzungsberechtigung

Eine Benutzungsberechtigung erlangt jede*r, der/die sich in der Kletteranlage registrieren lässt und anschließend mit dem Kauf der Eintrittskarte die Geltung der AGB und der Verhaltensregeln in der Kletteranlage akzeptiert.

Die Registrierung erfolgt digital per Tablet am Check-In. Nach erfolgter Datenerfassung akzeptierst du auch die AGB.

Ab dem 2. Besuch ist eine gültige Mitgliedschaft (=bezahlter Mitgliedsbeitrag für das laufende Jahr) bei einem Alpenverein (ÖAV, DAV, AVS, NF, ÖTK etc.) gemäß § 7 Punkt 1.2 der Statuten des Alpenverein Edelweiss notwendig. Eine Mitgliedschaft beim Österreichischen Alpenverein kann im Edelweiss-Center jederzeit abgeschlossen werden.

Die Mitarbeiter*innen sind aus gegebenem Anlass berechtigt, mit jedem/jeder Benutzer*in eine Überprüfung seiner/ihrer technischen Fertigkeiten durchzuführen und den/die Benutzer*in, wenn erforderlich, auf einen bestimmten Bereich der Anlage zu beschränken (beispielsweise Anfängerbereich), ohne dass dies einen Preisminderungsanspruch begründet. Einen begründeten Anlass im Sinne dieses Punktes stellt unter anderem die Einschätzung des Personals dar, dass durch den/die Benutzer*in Gefahren für ihn/sie selbst oder andere Benutzer*innen ausgehen.

Unmündige Minderjährige (Kinder unter 14 Jahren) dürfen die Anlage nur unter Aufsicht eines Erziehungsberechtigten oder einer volljährigen Person, die die Aufsichtspflicht befugtermaßen ausübt, benutzen. Für den/die unmündige/n Minderjährige/n ist ein Registrierungsformular auszufüllen. Die Aufsichtsperson hat dafür Sorge zu tragen, dass der/die unmündige Minderjährige weder sich selbst, noch andere Benutzer*innen der Anlage gefährdet oder verletzt. Unmündige Minderjährige sind während ihres gesamten Aufenthaltes in der Anlage zu beaufsichtigen. Die Aufsichtsperson haftet für etwaige Personen- und Sachschäden, die der/die unmündige Minderjährige verursacht. Wenn Kinder unter 14 Jahren ohne Aufsichtsperson das Edelweiss-Center benutzen wollen, ist eine schriftliche Einwilligung eines Erziehungsberechtigten erforderlich.

Minderjährige ab dem vollendeten 14. Lebensjahr bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres dürfen die Anlage selbständig benutzen, sofern der/die Erziehungsberechtigte sein/ihr Einverständnis dazu schriftlich auf dem Registrierungsformular abgibt.

Das Anbieten von Kletterkursen und/oder kursähnlichen Veranstaltungen, insbesondere auch therapeutischen Kletterns (durch externe Kletterschulen, Therapeut*innen, Vereine oder andere Organisationen), ist ausschließlich nach vorheriger Rücksprache und eingeholtem Einverständnis des Anlagenbetreibers erlaubt. Der/die Leiter*in einer externen Gruppe trägt die volle Verantwortung für seine/ihre Teilnehmer*innen.

Das Training im Fitnessbereich mit freien Hanteln und Seilzügen birgt viele versteckte Gefahren.

Ohne entsprechende Erfahrung im Krafttraining und im Umgang mit den Kraftgeräten sollte dieser Bereich nicht selbständig benutzt werden. Kinder unter 12 Jahren dürfen generell nicht in den Fitnessbereich. Minderjährige zwischen 12 und 18 Jahren dürfen dort ohne Begleitperson oder Trainer*in bzw. ohne Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten nicht selbständig bzw. unbeaufsichtigt trainieren. Es gelten die in dem Fitnessbereich ausgehängten Verhaltens regeln.

3. Eintritt

Die aktuellen Öffnungszeiten sind auf der Homepage und dem Aushang im Eingangsbereich zu entnehmen.

Beim Routenbau, bei Veranstaltungen, durch den Kursbetrieb, durch Schulklassen oder durch andere Gruppen kann es zu einem eingeschränkten Kletterbetrieb und ganz oder teilweise gesperrten Bereichen kommen. Diese eingeschränkte Nutzung wird nach Möglichkeit im Belegungsplan des Edelweiss-Centers rechtzeitig angekündigt. Der Belegungsplan wird in der Halle ausgehängt und ist auch auf der Homepage für mind. 2 Wochen im Voraus einzusehen. Durch kurzfristige Gruppen- und Schulklassenreservierungen können sich Änderungen ergeben.

Die Eintrittspreise gehen aus unserer Preisliste hervor. Ermäßigungen und verringerte Eintrittsgebühren für die jeweiligen Alterskategorien sind nur unter Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises erhältlich.

Der gültige Alpenvereinsausweis (ÖAV, DAV, AVS, NF, ÖTK etc.) ist bei jedem Besuch mitzuführen.

Die Zeiterfassung und Abrechnung der Besucher*innen erfolgt mit EDV-Unterstützung. Bei jedem Kommen und Gehen wird die Zeit erfasst und minutengenau verrechnet.

Zur Beschleunigung des Ein- und Auscheckens wird die Trainingskarte oder ein Schlüsselanhänger ausgehändigt. Neben Namen und Anschrift enthält die Trainingskarte lediglich die Kundennummer in Klartext und als Strichcode. Sie ist nicht übertragbar und nur mit einem amtlichen Lichtbildausweis gültig. Auf dem Schlüsselanhänger ist nur ein Barcode ersichtlich.

Beim Kauf von Leistungen und Waren wird dies in der EDV vermerkt und ein Rechnungsbon ausgehändigt. Diese Rechnung ist bei Zeitkarten bis zum Gültigkeitsende der Leistung als Bestätigung aufzubewahren.

Die Anwesenheitszeit wird exakt berechnet und auf ganze Minuten kaufmännisch gerundet. Es werden mindestens 45 Minuten und maximal 120 Minuten in Rechnung gestellt.

Der Zahlbetrag wird auf Basis Stundenpreis mit zwei Dezimalstellen ermittelt.

Stundenkarten (20 Stunden = 1200 Minuten) sind ab Kauf 2 Jahre gültig. Die in Anspruch genommene Zeit wird von der Karte abgebucht.

Halbjahres- bzw. Jahreskarten sind ab Kaufdatum für 183 bzw. 366 Tage gültig.

Nutzer*innen, die sich ohne Entrichtung des korrekten Eintrittspreises in die Kletteranlage begeben, kann ein erhöhter Eintrittspreis von bis zu EUR 100,- berechnet werden, weitere (Schadenersatz-) Ansprüche können geltend gemacht werden.

Die Eintrittskarten sind nicht auf andere Personen übertragbar. Missbrauch der Karten wird mit Hallenverweis, vorübergehenden Hallenverbot, Entrichtung einer Zusatzgebühr oder weiteren (Schadenersatz-) Ansprüche geahndet. Berufliche Verhinderungen, Urlaub, Reisen oder andere private Motive führen zu keiner Verlängerung oder Rückerstattung von Zeitkarten. Die Hallenbenutzer*innen können für eine vier Wochen übersteigende Dauer einer krankheitsbedingten Verhinderung gegen Vorlage eines ärztlichen Attests ihre Zeitkarten beitragsfrei ruhend stellen.

4. Kletterkurse

Um eine optimale Betreuung zu gewährleisten, halten wir die Gruppengrößen möglichst klein. Diese hängen von der Art der Veranstaltung ab. Bei größerer Nachfrage werden nach Möglichkeit mehrere Gruppen gebildet. Wird die Mindestteilnehmer*innenzahl – auch diese hängt von der Veranstaltungsart ab – nicht erreicht, kann die Veranstaltung trotzdem stattfinden, wenn die Teilnehmer*innen bereit sind, die Differenzkosten zu übernehmen.

Die angegebenen Preise enthalten ausschließlich die Kurs- bzw. Führungsbeiträge. Falls nicht anders angegeben, sind Reise- und Aufenthaltskosten sowie Leihgebühren für Ausrüstung nicht inbegriffen. Bei Nicht-Inanspruchnahme unserer Leistungen besteht kein Anspruch auf Preisreduktion. Das Quartier wird, falls nicht anders angegeben, vom Guide organisiert. In der Regel werden zwei Preise angeführt: Der erste ist der Normalpreis für Erwachsene, der zweite ist um 10 % ermäßigt und gilt für Kinder, Jugendliche, Junioren bis 27 Jahre und Senioren ab 65 Jahre .

Wir behalten uns personelle Änderungen in der Leitung der Veranstaltungen vor. Daraus ergibt sich kein Anspruch auf Rücktritt oder Kostenrückerstattung. Auch bei erforderlichen Programmänderungen während der Veranstaltung aufgrund von Umständen, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen, besteht kein Anspruch auf Kostenrückerstattung.

Jede*r Teilnehmer*in bestätigt mit seiner Anmeldung, dass er/sie die für die betreffende Veranstaltung angeführten technischen und konditionellen Anforderungen kennt, sie erfüllt und für die Unternehmung auch physisch und psychisch geeignet ist. Weiter setzen wir von jedem/r Teilnehmer*in im Sinne seiner Eigenverantwortung ein erhebliches Maß an Umsicht voraus.

Aus organisatorischen Gründen ersuchen wir um frühzeitige Anmeldung. Der Alpenverein Edelweiss nimmt Anmeldungen, (Um-) Buchungen und Stornierungen zu seinen Veranstaltungen nur schriftlich (E-Mail, online, Brief) entgegen. Auskünfte erteilen wir gerne telefonisch. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eintreffens berücksichtigt. Jede Anmeldung ist verbindlich.

Zum Zeitpunkt der Buchung ist der gesamte Teilnahmepreis zu bezahlen. Für Veranstaltungen, die mehr als EUR 500,- kosten, ist eine 50-prozentige Anzahlung möglich.

Bei Rücktritt betragen unsere Stornogebühren anteilig vom ausgewiesenen Teilnahmebeitrag (Stichtag Veranstaltungsbeginn):

Rücktritt bis zum 30. Tag 25 %

Rücktritt vom 29.-15. Tag 50 %

Rücktritt vom 14.-8. Tag 75 %

Ab dem 7. Tag und bei Nichterscheinen 100 %

Die Stornogebühr beträgt unabhängig vom errechneten Prozentsatz mind. EUR 15,- für unseren Verwaltungsaufwand. Sollten uns durch deinen Rücktritt Stornokosten bei vorreservierten Unterkünften und anderen Dienstleistern erwachsen, müssen wir dir auch diese in Rechnung stellen. Rückzahlungen abzüglich allfälliger Stornogebühren und -kosten erfolgen innerhalb von 14 Werktagen nach Ende der Veranstaltung auf das von dir gewählte Zahlungsmittel.

Bei Absage durch den Alpenverein Edelweiss wird der eingezahlte Betrag rückerstattet.

Bei allen Buchungen seit dem 1. April 2023 ist in allen vollständig bezahlten Kursen und Touren des Alpenvereins Edelweiss ab einem Veranstaltungspreis von € 10,- eine Stornoversicherung inkludiert (für den reinen Veranstaltungspreis). Alle Details dazu und das Prozedere im Schadensfall siehe www.alpenverein-edelweiss.at/stornoversicherung/ .

Aus Sicherheitsgründen bitten wir vor allem Kursanfänger*innen regelmäßig am Kurs teilzunehmen. Kann die Sicherheit aufgrund des Verhaltens eines/-r Kursteilnehmer*in nicht mehr gewährleistet werden, so behalten wir uns das Recht vor, in speziellen Fällen gegen Rückerstattung des restlichen Kursbeitrages diese Person vom Kurs auszuschließen. Kursbeiträge und die jeweiligen Eintrittskarten sind nicht auf andere Personen übertragbar und gelten nur zu den vereinbarten Kursterminen.

Kursbesucher*innen haben an Kurstagen gratis Eintritt im Edelweiss-Center.

5. Haftung

Als Anlagenbetreiber übernehmen wir keine Haftung im Falle des Diebstahls oder der Beschädigung von mitgebrachtem Eigentum, es sei denn, uns trifft ein grobes Verschulden oder Vorsatz.

Als Anlagenbetreiber haften wir nicht für Sach- oder Personenschäden, die auf Fehlverhalten durch den/die Nutzer*in selbst, andere Nutzer*innen der Kletterhalle oder Fremdfirmen zurückzuführen sind.

Als Anlagenbetreiber haften wir (außer bei Personenschäden) lediglich für eigene grobe Fahrlässigkeit und/oder unserer Erfüllungsgehilfen, wenn es im Zuge des Routensetzens und/oder durch einen Griffbruch zu Schäden kommt. Griffe können sich drehen oder brechen, ohne dass dies für den Hallenbetreiber vorher erkennbar ist.

6. Datenschutz

Im Alpenverein Edelweiss steht der Mensch im Mittelpunkt. Uns ist daher der Schutz deiner personenbezogenen Daten ein besonderes Anliegen. Kontaktdaten unserer Datenschutz-Koordinatorin findest du auf unserer Homepage.

Deine Daten werden verarbeitet, um dir die Mitgliedervorteile (etwa Mitgliedszeitschrift, Beitragsbefreiung, Vergünstigungen, Versicherung) teilwerden zu lassen, um Veranstaltungen und Kurse zu organisieren und um deine Mitgliedschaft zu administrieren. Dies ist unsere vertragliche Plicht, die sich aus den Vereinsstatuten ergibt. Optionale Daten, die du uns zur Verfügung stellst (etwa E-Mail -Adresse für Newsletterversand, IBAN für einen Einziehungsauftrag, angegebene Interessensgebiete für eine optimale Servicierung) verwenden wir ausschließlich aufgrund deiner Einwilligung. Weiter werden deine Daten in bestimmten Fällen (etwa Rechnungen) auf Grund gesetzlicher Bestimmungen verarbeitet (etwa Steuerrecht).

Wir geben deine Daten grundsätzlich nur ausgewählten, für die Vertragserfüllung erforderlichen Partnern weiter. Diese Partner erhalten wiederum nur die für deren Aufgabenerfüllung erforderlichen Teile der Daten. Die Daten aller Mitglieder werden zentral vom Hauptverein in Innsbruck verwaltet. Für Services (etwa IT-Umgebung, E-Mail, Internet, Zeitschriftenversand, Versicherung) nutzen wir entsprechende Dienstleister. Bei Unfällen findet eine Übermittlung an die Versicherung bzw. die zuständigen Behörden statt. Daten, die für die Organisation von Veranstaltungen nötig sind, werden etwa an Bergführer*innen, Quartiergeber*innen oder Reisebüros übermittelt. Grundsätzlich werden keine deiner Daten an ein Land außerhalb der EU (Drittland) oder eine internationale Organisation übermittelt. Ausnahmen diesbezüglich bestehen naturgemäß, wenn du etwa an Fernreisen teilnimmst (z.B. Unterkunft im Drittland).

Solange du Mitglied bist , verarbeiten wir deine Daten, um unseren Verpflichtungen nachkommen zu können und um deine Interessen zu wahren (etwa Ausbildungen). Solltest du aus dem Alpenverein austreten, so werden deine Daten gelöscht, sobald die Aufbewahrungsfristen, die uns Gesetze und Statuten vorgeben, abgelaufen sind. Dies ist für verschiedene Datenkategorien unterschiedlich lange. So löschen wir etwa sofort, welche Newsletter du empfangen hast oder deine Interessensgebiete. Nachweise, die etwa das Steuerrecht vorschreibt 7 Jahre lang aufzubewahren, löschen wir erst nach dieser Frist.

Transparenz ist uns ein besonderes Anliegen. Du hast daher das Recht von uns Auskunft über deine Daten zu verlangen, sowie Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung zu fordern. Du kannst Widerspruch gegen die Datenverarbeitung erheben und auch Datenübertragbarkeit beanspruchen. Du kannst jederzeit ohne Angabe von Gründen eine erteilte Einwilligungserklärung mit Wirkung für die Zukunft abändern oder gänzlich widerrufen (etwa Newsletter-Empfang oder Bankeinzug). Bei Problemen oder Unklarheiten kontaktiere uns bitte. Dir steht auch ein Beschwerderecht bei der Österreichischen Datenschutzbehörde zu.

Die Anschrift lautet:

Österreichische Datenschutzbehörde

Wickenburggasse 8

1080 Wien

Telefon: +43 1 52 152-0

E-Mail: [email protected]

Die im Anmeldeformular (Papier und Internet) speziell gekennzeichneten Daten sind für eine Mitgliedschaft (Vertragsabschluss) erforderlich. Ohne Angabe dieser Daten kannst du dem Alpenverein nicht beitreten. Zusätzliche Daten sind optional. Diese helfen uns allerdings, dich zielgerichteter zu servicieren (etwa Beitrittsmotiv, Interessensgebiete). Wir führen keinerlei automatisierte Entscheidungsfindung oder Profiling durch und deine Daten werden nur für die oben angeführten Zwecke verarbeitet.

7. Fotorechte

Mit dem Akzeptieren der AGB gibst du dein Einverständnis, dass von Edelweiss-Mitarbeiter*innen im Edelweiss-Center, aber auch außerhalb der Halle bei Veranstaltungen, die vom Edelweiss-Center ausgerichtet werden, gemachte Aufnahmen in den Vereinsmedien entgeltfrei publiziert werden dürfen. Dies schließt das Recht am eigenen Bildnis mit ein.

Diese Einwilligung kann jederzeit durch ein E-Mail an [email protected] widerrufen werden. Der Widerruf gilt sodann jedoch nur ab dem Zeitpunkt der Erklärung und kann keine Ansprüche begründen, die sich auf einen Zeitraum vor der Erklärung des Widerrufs beziehen. Insbesondere wird das Edelweiss-Center durch einen Widerruf dieser Einwilligung nicht verpflichtet, bereits publizierte Fotos oder Filme zu entfernen.

8. Verhaltensregeln

Jede*r Nutzer*in der Anlage ist selbst dafür verantwortlich, dass er über die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrung beim Bouldern verfügt und diese anwendet. Achte stets darauf, dich nicht im Sturzbereich eines/-r anderen Benutzer*in zu befinden. Übereinander Klettern ist verboten. Achte auf ausreichenden Seitenabstand zu anderen Benutzer*innen.

Der Weichbodenbereich darf nicht als Liegefläche verwendet werden. Er ist von sämtlichen Gegenständen (insbesondere auch Trinkflaschen und Chalkbags) freizuhalten.

Die Verwendung von Glasflaschen ist in der gesamten Anlage verboten.

Um Verletzungen zu vermeiden, darf beim Bouldern kein Schmuck (Ringe, Uhren, Halsketten, Ohrringe etc.) getragen werden.

Stürze aus großen Höhen können beim Bouldern zu schweren Gesundheits- und Körperverletzungen bei dem/der Kletterer/Kletterin oder bei unbeteiligten Dritten führen, im Extremfall sind auch tödliche Verletzungen nicht auszuschließen. Versuche das Risiko deinem Eigenkönnen anzupassen und vermehrt abzuklettern, anstatt abzuspringen. Versuche dabei, mit beiden Beinen gleichzeitig und mit einer gewissen Körperspannung zu landen und anschließend abzurollen. Meide die Sturzzone anderer Kletterer/Kletterinnen. Die meisten Unfälle ereignen sich bei unkontrollierten Stürzen zur Seite und bei Stürzen nach hinten, bei denen die Füße schief und versetzt aufkommen (z.B. Sprunggelenksverletzungen) oder zuerst mit den Armen abgestützt werden muss (z.B. Armbruch). Lass dich bei großen Höhen oder bei schwierigen Bouldern spotten.

Für Kinder und Minderjährige ergeben sich beim Aufenthalt in der Kletteranlage und bei ihrer Nutzung besondere Gefahren. Vor allem das Spielen und Herumlaufen in der Halle erzeugt Risiken, bei denen andere Personen abgelenkt und behindert werden können. Das Spielen und Herumlaufen in der Kletterhalle ist deshalb verboten. Der Aufenthalt im Sturzbereich von kletternden Personen ist äußerst gefährlich und kann zu schweren Verletzungen führen.

Die Nutzer*innen nehmen diese Gefahrenhinweise zustimmend zur Kenntnis und verpflichten sich die Verhaltensregeln im Edelweiss-Center anzuwenden, um mögliche Risiken zu reduzieren.

Zum Zwecke der Vermeidung von Verletzungen sollte sich jede*r Benutzer*in vor dem Bouldern stets umfassend Aufwärmen.

Das Betreten der sensiblen Sicherheitsböden im Boulderbereich (sowie auch der Fitnessbereich) mit Straßenschuhen ist nicht erlaubt. Bitte sauberes, trockenes und weiches Schuhwerk verwenden. Barfüßiges Bouldern ist nicht erlaubt. Aufgrund der Infektionsgefahr dürfen unsere Verleihschuhe nur mit Socken getragen werden. Für Anfänger*innen und kleine Kinder sind durchaus auch saubere Hallen-Turnschuhe für ein erstes „Probieren“ geeignet.

Zum Umziehen bitte die hierfür eingerichteten Garderoben benutzen. Es stehen Spinde und Schließfächer zur Verfügung. Reparaturkosten (beispielsweise bei Verlust des Schlüssels) werden verrechnet. Für die Garderobe wird nicht gehaftet. Dies gilt auch für die in absperrbaren Schließfächern untergebrachten Gegenstände, insbesondere Wertsachen.

Rucksäcke und Taschen nicht in die Kletterhalle mitnehmen. Bitte beschränke dich auf das Nötigste und verschließe deine restlichen Kletterutensilien und vor allem die Wertgegenstände in den Schließfächern. Frei herumliegende Gegenstände, Flaschen, Taschen oder Rucksäcke stellen Hindernisse dar und werden von uns weggeräumt.

Wir bitten die Benutzer*innen der Kletteranlage während ihres Besuches das Handy lautlos zu schalten und in den Schließfächern zu verstauen. Bitte trage keine Kopfhörer beim Klettern, laute Musik beeinträchtigt deine Aufmerksamkeit und kann zu Gefahren mit anderen Benutzer*innen führen.

Das Mitnehmen von Tieren in die Kletteranlage ist nicht erlaubt.

Das Klettern und Trainieren ohne T-Shirt ist aus hygienischen Gründen nicht erwünscht. Vor allem bei sehr viel und sehr engem Betrieb wird der Kontakt mit verschwitzten Personen als äußerst unangenehm empfunden.

Liegengebliebene oder vergessene Gegenstände werden von uns nicht aufbewahrt, sondern kommen in eine hierfür vorgesehene Ablage und werden in regelmäßigen Abständen entsorgt.

Das Rauchen ist in der gesamten Anlage verboten. Es steht ein Raucherbereich im Innenhof zur Verfügung.

Bouldern und Trainieren unter Einfluss von Alkohol, Suchtmitteln, sonstigen bewusstseinsverändernden Substanzen sowie beeinträchtigenden Medikamenten ist grundsätzlich verboten.

Wir weisen darauf hin, dass es bei intensivem Betrieb zu einer erhöhten, für Kleinkinder und Personen mit Atemwegserkrankungen gefährlichen/unangenehmen/problematischen Staub- und Magnesiumbelastung kommen kann.

Das selbständige Anbringen, Verändern oder Versetzen von Tritten und Griffen ist verboten. Sollte ein Tritt oder Griff locker werden oder sich drehen, ist dies umgehend einem/-r Mitarbeiter*in zu melden. Das selbständige Anbringen oder Entfernen von Bouldermarkierungen ist ebenso untersagt.

9. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem/der Kunden/Kundin einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise ungültige Bestimmung wird durch eine Regelung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der ganz oder teilweise ungültigen Bestimmung möglichst nahekommt.

Es kommt österreichisches Recht zur Anwendung.

Wien, im Jänner 2021

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