Bouldern
ist Klettern ohne Seil und Klettergurt in einer sicheren Absprunghöhe. Deine
Landung wird von dicken Schaumstoffmatten am Boden gedämpft.
Neben
Kletterschuhen und Chalk brauchst du zum Bouldern nur bequeme Sportbekleidung. Wenn
du noch keine Kletterschuhe und/oder Chalk hast, kannst du sie jederzeit bei
uns am Check-In ausleihen.
Du kannst
bei uns Kletterschuhe und Chalk ausleihen, sowie diverse Vereinsartikel wie
Chalk, Chalkbags, Boulderbürsten und Tape kaufen.
Ja, die
Mitgliedschaft eines alpinen Vereins (z.B. ÖAV, Naturfreunde, ÖTK) ist ab
deinem 2. Besuch erforderlich.
Die
Mitgliedschaft beim Alpenverein kannst du direkt vor Ort im Edelweiss-Center
abschließen.
Durch die
minutengenaue Abrechnung bezahlst du im Edelweiss-Center nur deinen
tatsächlichen Besuch und sparst somit viel Geld. Falls es doch einmal länger
dauern sollte, haben wir eine zweistündige Deckelung des Eintritts. Somit
bezahlst du immer einen günstigen Preis.
Unter Halleninfo
– Belegungsplan findest du unsere aktuelle Belegung der einzelnen Bereiche.
Ja, unsere
Sektionsmitglieder haben die Möglichkeit einmal im Jahr gratis an einem
Workshop teilzunehmen.
Das sind definierte
Boulder mit gleicher Farbe der Griffe und Tritte. Auf der Startkarte befinden
sich alle wichtigen Informationen zum Boulder.
Zwischen
den farbreinen Bouldern gibt es schwarze Füllgriffe, mit denen du die
Möglichkeit hast, eigene Boulder zu kreieren oder farbreine Boulder durch
zusätzliche Griffe und/oder Tritte zu vereinfachen.
Ja, es
gibt die Möglichkeit Wertgutscheine am Check-In zu kaufen. Den Betrag kannst du
selbst bestimmen.
In
unseren Garderoben findest du Spinde zum Versperren deiner Wertsachen. Außerdem
gibt es Duschen und Haartrockner.
Im 1.
Untergeschoß befindet sich ein großer Fitnessraum mit 16 Gerätestationen, einem
Campusboard, einem Hangboard, Ringen und vielem mehr.
Ein Kurs
ist nicht erforderlich, wird aber empfohlen, damit du die Grundregeln und
-techniken des Boulderns kennenlernst und dich in der Halle gut orientieren
kannst.
Kinder
unter 14 Jahren dürfen die Anlage nur unter Aufsicht eines
Erziehungsberechtigten oder einer volljährigen Person, die die Aufsichtspflicht
befugter maßen ausübt, benutzen. Ansonsten ist eine schriftliche Einwilligung
eines Erziehungsberechtigten erforderlich. Diese findest du hier.